Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck 


• Die Unterstützung alter, hilfsbedürftiger Menschen und 

• die Förderung der Ausbildung und Anerkennung von Leistung und Kreativität durch Zuwendungen, Stipendien oder Preisen in Schulen, Wissenschaft, Architektur und Kunst sowie im mittelständischen Bereich bei Industrie und Handwerk, insbesondere in der Holz-, Kunststoff- oder Glasverarbeitung -  und -anwendung.